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Nemesis Consulting GmbH – zur Startseite

Über uns · Wer berät

Fachkunde ist keine Formsache

Wer einen Datenschutz­beauftragten bestellt, bestellt keine Funktion, sondern eine Person.

Die Verordnung verlangt dafür ausdrücklich Fachwissen und Fähigkeiten, die zur Art der Verarbeitung passen (Art. 37 Abs. 5 und Erwägungsgrund 97 DSGVO) – und sie setzt voraus, dass dieses Fachwissen erhalten bleibt (Art. 38 Abs. 2 DSGVO). Deshalb legen wir offen, worauf unsere Fachkunde beruht.

Porträt von Jens Paul: Brustbild mit dunkler Brille und schwarzem Hemd vor heller Wand

Jens Paul

Gründer und Geschäfts­führer der Nemesis Consulting GmbH

Seit 2008 im Datenschutz tätig und in den Mandaten selbst beratend – vom Einzelunternehmen bis zur Unternehmens­gruppe mit mehr als 50 Gesellschaften, in Projekten in 29 Ländern.

Werdegang

Der Weg begann nicht im Recht, sondern in der Technik: 1996 bis 1997 freiwilliger Wehrdienst bei den Fallschirm­jägern, ab 1997 Tätigkeit als Fachinformatiker für System­integration, von 2001 bis 2008 Geschäfts­führer der Paul Daten­verarbeitung GmbH mit Schwerpunkt IT‑Sicherheit. Seit 2008 Nemesis Consulting GmbH.

Diese Reihenfolge prägt die Arbeit bis heute. Wer aus der System­integration kommt, kennt die Systeme, über die er berät, von innen – und erkennt eine Anforderung, die sich technisch nicht umsetzen lässt, bevor sie in einem Konzept steht.

Qualifikationen

Datenschutz

  • Datenschutz­beauftragter
  • Datenschutz­manager
  • Datenschutz­auditor

Informations­sicherheit

  • ISO 27001 Berater
  • ISO 27001 Manager
  • ISO 27001 interner Auditor

Künstliche Intelligenz

  • AI Privacy Expert – Schnittstelle von Datenschutz und künstlicher Intelligenz

Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Daten­sicherheit (GDD) und im Berufsverband der Datenschutz­beauftragten Deutschlands (BvD).

Prüfen, was andere können

Von 2001 bis 2014 Vorsitzender des Prüfungsausschusses Fachinformatiker für System­integration der Industrie- und Handelskammer Pfalz. Dreizehn Jahre, in denen er mit darüber entschieden hat, was in diesem Beruf als Können gilt – Fachkunde, die nicht aus einem Lehrgang stammt, sondern aus der Prüfungspraxis.

Ehrenamt: ausbilden und weitergeben

Durch die Jahre außerhalb der Mandate zieht sich ein Faden – Wissen weitergeben und beurteilen, was jemand kann.

Fallschirm­sport: Risikobeurteilung in der Praxis

Aus dem Wehrdienst entstand eine mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit beim Fallschirm­sportclub Südpfalz e. V. – als Ausbildungs­leiter, als Fallschirm­sprunglehrer (DFV) und als Ausbilder künftiger Sprunglehrer. Wer anderen das Springen beibringt, lernt Risikobeurteilung nicht aus einer Norm: Es gibt eine Kontrolle vor dem Absprung, eine Reserve für den Fehlerfall und ein Abbruchkriterium, über das nicht diskutiert wird. Wer Sprunglehrer ausbildet, muss darüber hinaus die Haltung dahinter vermitteln, nicht nur den Handgriff.

Bei der United States Parachute Association (USPA) kamen die D‑Lizenz als höchste Sprunglizenzstufe, die Berechtigung als Fallschirm­sprunglehrer und das Amt des Safety & Training Advisor hinzu – der regionale Sicherheits- und Ausbildungs­beauftragte der Sprungzone(n). Dazu gehörte, die Einhaltung der Sicherheits­bestimmungen und der Luftfahrtvorschriften zu überwachen, Betreiber, Lehrer und Springer zu beraten, Qualifikationen zu überprüfen, höhere Lizenzprüfungen (D‑Lizenz) abzunehmen sowie Zwischenfälle zu dokumentieren und zu melden.

Wer die Datenschutz-Grundverordnung kennt, erkennt dieses Amt wieder: unterrichten und beraten, die Einhaltung der Vorgaben überwachen, mit der zuständigen Stelle zusammenarbeiten – und all das ohne Weisungs­befugnis, allein aus der Sachkunde heraus. Art. 39 DSGVO weist dem Datenschutz­beauftragten genau diese Aufgaben zu, die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Unternehmen – dieselbe Konstruktion, nur mit anderem Gegenstand und mit Fehlern, die sich korrigieren lassen. Diese Denkweise steckt heute in jedem Management­system, das wir aufbauen.

Schule, Wirtschaft und Vertrauens­ketten

Von 2006 bis 2011 Vorsitzender des Bereichs Wirtschaft im Arbeitskreis Schule-Wirtschaft Pirmasens. 2006 und 2007 Education Officer und Mitglied des Management Subcommittee bei CAcert, einer gemeinnützigen Zertifizierungs­stelle – Arbeit an Vertrauens­ketten und Public-Key-Infrastruktur, Jahre bevor Datenschutz zum Thema der Vorstandsetagen wurde.

Seit 2008 im Organisationsteam der Berufsinformations­messe Pirmasens: Rund 3.000 Schülerinnen und Schüler lernen dort Jahr für Jahr die Ausbildungs­angebote von etwa 100 Unternehmen kennen.

Persönliches Wissens­management

Außerhalb der Management­systeme liegt ein eigenes Interessen­gebiet: wie Menschen das Wissen ordnen, das sie täglich erzeugen – und wie daraus etwas entsteht, das man wiederfindet und benutzen kann. Jens Paul berät dazu Organisationen und begleitet Einzelne im Coaching.

Der Bezug zur übrigen Arbeit ist enger, als es zunächst scheint: Ein Datenschutz­management­system ist nichts anderes als geordnetes Wissen über das eigene Haus.

Im Hintergrund

Spezialisierte Aufgaben im Hintergrund

Nicht jede Aufgabe in einem Mandat ist Beratung. Die Ausarbeitung von Datenschutz­erklärungen, die Pflege der Dokumentation und die Verwaltung liegen bei Spezialisten, die genau dies täglich tun.

Das hält die Beratung frei für die Fragen, die Beratung brauchen – und sorgt dafür, dass Routinearbeit nicht in Routinequalität endet.

Erstgespräch

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