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Datenschutz

Schulungen zum Datenschutz

Datenschutz­schulungen bieten wir im Schwerpunkt als E‑Learning an, mit einem Nachweis für Audit und Aufsichts­behörde. Für Führungskräfte, einzelne Fachbereiche und besondere Anlässe schulen wir nach Abstimmung vor Ort oder online.

Weshalb Schulung

Die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten gehört zu den Aufgaben des Datenschutz­beauftragten (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Dahinter steht ein einfacher Befund aus der Praxis: Die meisten Vorfälle beginnen nicht in einem System, sondern bei einem Menschen. Ein Anhang, der geöffnet wird. Eine E‑Mail an den falschen Empfänger. Ein Serienbrief mit offenem Verteiler. Eine Datei, die zur Bearbeitung in ein beliebiges Werkzeug im Netz geladen wird.

Technische Maßnahmen fangen davon einen Teil auf. Den Rest entscheidet, ob jemand im richtigen Moment kurz innehält – und das ist eine Frage der Schulung.

E‑Learning als Regelfall

Wir bieten Datenschutz­schulungen im Schwerpunkt als E‑Learning an. Der Grund ist der Alltag: Eine Präsenz­schulung setzt voraus, dass alle gleichzeitig Zeit haben. In einem Betrieb mit Schichten, Außendienst, Teilzeitkräften und mehreren Standorten ist das der seltene Fall.

Im E‑Learning planen Unternehmen und Beschäftigte selbst:

  • Jeder lernt, wenn es passt – in Abschnitten, unterbrechbar, ohne Betriebs­unterbrechung.
  • Neue Beschäftigte werden zum Eintritt geschult und nicht erst beim nächsten Jahrestermin. Das schließt die Lücke, die bei Präsenz­schulungen strukturell entsteht.
  • Alle erhalten denselben Stand. Über Standorte und Gesellschaften hinweg wird dasselbe vermittelt – kein Unterschied, weil ein Termin anders verlief.
  • Wiederholung ist möglich, ohne einen neuen Termin zu organisieren.

Das E‑Learning können Sie auch buchen, wenn wir nicht Ihr Datenschutz­beauftragter sind.

Der Nachweis ist mitgedacht

Der eigentliche Wert liegt in der Dokumentation. Im Audit und gegenüber der Aufsichts­behörde zählt nicht, dass geschult wurde, sondern dass es belegt ist.

Sind wir Ihr Datenschutzbeauftragter, liegt die Auswertung bei uns. Wir können dann nachvollziehen, wer wann welches Modul abgeschlossen hat, und dort nachfassen, wo etwas offen ist. Das Unternehmen selbst hat keinen laufenden Einblick – eine Auswertung stellen wir auf Anfrage bereit, in der Regel zusammengefasst, etwa für den Jahresbericht, ein Kundenaudit oder eine Nachfrage der Aufsichts­behörde. Namentliche Angaben, etwa wer noch nicht teilgenommen hat, erhält das Unternehmen nur, soweit sie zum Nachfassen erforderlich sind und – wo ein Betriebsrat besteht – mit ihm vereinbart wurden.

Das ist Absicht. Eine Lernplattform, in der die Leitung jederzeit das Lernverhalten einzelner Beschäftigter verfolgen kann, wäre ein Werkzeug zur Verhaltenskontrolle – und damit das Gegenteil dessen, was eine Datenschutz­schulung vermitteln soll. So bleibt der Nachweis jederzeit verfügbar, ohne dass daraus eine Dauerbeobachtung wird. Gegenüber dem Betriebsrat nimmt das der Einführung ihren üblichen Konfliktpunkt. Mitbestimmungs­pflichtig bleibt sie (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) – die Beschreibung der Plattform und einen Regelungs­vorschlag dafür stellen wir bereit.

Die Lernplattform selbst erhebt dabei nur, was für diesen Zweck erforderlich ist. Eine Schulung zum Datenschutz, die beim Teilnehmer mehr Daten sammelt als nötig, wäre ein schlechter Anfang.

Individuelle Schulungen

E‑Learning trägt die Breite. Es gibt aber Anlässe, für die ein Gespräch das richtige Format ist, und die führen wir nach Abstimmung durch – vor Ort oder online:

  • Führungskräfte, weil dort entschieden wird und die Verantwortung liegt.
  • Einzelne Fachbereiche mit eigenen Fragestellungen: Personal­wesen, Marketing, Entwicklung, Vertrieb.
  • Nach einem Vorfall, wenn sich an einem konkreten Fall mehr lernen lässt als an jedem Beispiel.
  • Bei einer Einführung, wenn ein neues System oder ein neuer Ablauf erklärt werden muss.

Geschult wird dann an Ihren Verfahren und an Beispielen aus Ihrem Haus, nicht an Musterfolien. Das ist der Vorteil, wenn derselbe Berater das Mandat kennt.

Nächster Schritt

Das erste Gespräch

Welche Mischung aus E‑Learning und abgestimmter Schulung zu Ihrem Haus passt, hängt von Belegschaft, Standorten und Risiko ab. Wir sagen es Ihnen im Erstgespräch. Kostenfrei und unverbindlich.