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Künstliche Intelligenz

Schulungen zur KI

Wir schulen in zwei Formaten: nach der KI‑Verordnung, damit die Pflicht zur KI‑Kompetenz erfüllt ist, und in einer Praxis­schulung in Präsenz, in der an Ihren Aufgaben gearbeitet wird.

Zwei Anlässe, zwei Formate

Der Schulungs­bedarf bei künstlicher Intelligenz hat zwei Seiten, die nichts miteinander zu tun haben. Die eine ist eine Pflicht: Jedes Unternehmen, das KI einsetzt, muss Maßnahmen ergreifen, um die KI‑Kompetenz der damit arbeitenden Personen zu fördern. Die andere ist ein Können: Wer KI wirklich nutzen will, muss lernen, welche Aufgaben sich dafür eignen und wie man ein Ergebnis beurteilt.

Beides in einer Veranstaltung zu erledigen, führt dazu, dass keines von beidem gelingt.

Die beiden Formate im Vergleich
Pflicht

Schulung nach der KI‑Verordnung

Anlass
Maßnahmen zur Förderung der KI‑Kompetenz, ohne Schwellenwert (Art. 4 KI‑VO)
Für wen
alle, die mit solchen Werkzeugen arbeiten, auch in Ihrem Auftrag; Führungskräfte zusätzlich getrennt
Danach
klar, wie im Haus gearbeitet wird
Können

Praxis­schulung

Anlass
lernen, welche Aufgaben sich eignen und wie man ein Ergebnis beurteilt
Für wen
Bereiche, die Abläufe verantworten, IT und Entwicklung
Danach
zwei oder drei durchgerechnete Anwendungs­fälle und ein Satz Regeln

Praxis­schulung: Einsatz von KI und Aufbau agentenbasierter Systeme

Diese Schulung führen wir in Präsenz und auf Ihr Haus zugeschnitten durch. Gearbeitet wird an Ihren Aufgaben, mit den Werkzeugen, die bei Ihnen im Einsatz sind oder in Frage kommen.

Einsatz von KI

Im Mittelpunkt steht Urteils­fähigkeit statt Formulierungs­tricks: Welche Arbeits­schritte eignen sich überhaupt, welche nicht und warum. Wie man eine Aufgabe so zerlegt, dass ein brauchbares Ergebnis entsteht. Woran man erkennt, dass eine Ausgabe falsch ist, obwohl sie überzeugend klingt. Und was aus dem Haus heraus nicht in ein solches System hineingegeben wird.

Aufbau agentenbasierter Systeme

Agenten verketten Schritte und handeln selbst: Sie lesen, bewerten, schreiben und lösen Vorgänge aus. Damit verschiebt sich die Frage von der Qualität eines Textes zur Verlässlichkeit eines Ablaufs. Wir behandeln die Punkte, an denen solche Systeme in der Praxis scheitern:

  • Welche Rechte erhält ein Agent, und welche nicht?
  • Wo liegt ein Freigabe­schritt durch einen Menschen?
  • Was wird protokolliert, damit man einen Vorgang später nachvollziehen kann?
  • Was passiert, wenn der Ablauf abbricht oder ein Zwischen­ergebnis unbrauchbar ist?
  • Wo ist die Grenze des Handlungs­rahmens, die ein Agent nicht überschreiten darf?

Was am Ende steht

Am Ende stehen zwei oder drei durchgerechnete Anwendungs­fälle aus Ihrem Haus und ein Satz Regeln, mit dem im Betrieb weitergearbeitet werden kann.

Die Schulung findet bewusst in Präsenz statt. Die Fragen entstehen beim Tun, und sie betreffen Ihre Verfahren und Ihre Daten. Das lässt sich nicht in ein Lernmodul packen.

Schulung nach der KI‑Verordnung

Die Verordnung verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI‑Kompetenz der Personen fördern, die mit solchen Systemen arbeiten (Art. 4 KI‑VO) – ohne Schwellenwert und unabhängig von der Risikoklasse des Systems. Ein bestimmtes Kompetenz­niveau schreibt sie seit ihrer Änderung im Juli 2026 nicht mehr vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, richtet sich nach den Vorkenntnissen der Beschäftigten und danach, wofür die Systeme eingesetzt werden.

Grundlagen und Einordnung

Was diese Systeme tun und was nicht. Wie die Verordnung Risiken einteilt, welche Praktiken verboten sind, wo Transparenz­pflichten gelten. Und die Frage, die über alle weiteren Pflichten entscheidet: Sind Sie Betreiber oder, ohne es zu merken, bereits Anbieter?

Risiken, die im Alltag auftreten

  • Erfundene Angaben, die richtig klingen.
  • Verzerrungen in den Ergebnissen, die zu ungleicher Behandlung von Menschen führen.
  • Die Neigung, einem System mehr zu glauben als einem Kollegen.
  • Eingaben, die Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse aus dem Haus tragen.
  • Fremde Rechte an erzeugten Inhalten.
  • Entscheidungen über Menschen, die ein System nicht allein treffen darf.

Qualitäts­sicherung

Hier liegt der eigentliche Nutzen der Schulung:

  • Welche Ergebnisse werden gegengelesen und von wem?
  • Wie wird die Prüfung dokumentiert, damit sie später belegbar ist?
  • Was darf eingegeben werden und was nicht?
  • An welcher Stelle entscheidet ein Mensch?
  • Wie werden Fehler gemeldet, und wer bewertet sie?
  • Was wird protokolliert?
  • Welche Stichproben laufen mit?

Die Pflicht erfüllt man mit Teilnahme – Nutzen entsteht erst, wenn danach klar ist, wie im Haus gearbeitet wird.

Für wen

Die Schulung nach der KI‑Verordnung richtet sich an alle, die mit solchen Werkzeugen arbeiten, auch an Personen, die in Ihrem Auftrag tätig sind. Führungskräfte schulen wir zusätzlich getrennt, weil sie entscheiden, was eingeführt wird, und die Verantwortung dafür tragen.

Die Praxis­schulung richtet sich an die Bereiche, die Abläufe verantworten, sowie an IT und Entwicklung.

Ein Hinweis

Eine Schulung ersetzt keine Regelung. Wenn nach der Veranstaltung nicht festgelegt ist, welche Werkzeuge erlaubt sind, was hineingegeben werden darf und wer Ergebnisse freigibt, verliert sich das Gelernte innerhalb weniger Wochen.

Wir sagen das vorher und helfen bei der Festlegung – sie gehört ohnehin zur Einordnung nach der Verordnung.

Nächster Schritt

Das erste Gespräch

Welches Format Sie brauchen, hängt davon ab, wie weit KI bei Ihnen schon im Einsatz ist. Meist beides, aber in unterschiedlicher Reihenfolge. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.