nationales Ergänzungsgesetz
Am Donnerstag, 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.
Im Wesentlichen bedeutet dies die Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, welches parallel zur neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab dem 25.05.2018 gelten wird.
Theoretisch könnte der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.05.2017 den Vermittlungsausschuss anrufen wodurch noch „auf der letzten Meile“ einige Gesetzesänderungen beschlossen werden könnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Teile des neuen Bundesdatenschutzgesetzes von vielen Datenschutzexperten als europarechtswidrig angesehen werden da die in der DS-GVO gesetzten Grenzen der Öffnungsklauseln teilweise weit überschritten werden. Möglicherweise haben also einige Regeln keinen längerfristigen Bestand.
So können wir uns einerseits darüber freuen, dass wir ein Jahr vor Inkrafttreten der DS-GVO bereits das nationale Ergänzungsgesetz vorliegen haben. Andererseits besteht auch weiterhin keine Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.
Sobald der Gesetzestext konsolidiert und veröffentlicht ist, werden Sie diesen auf unserer Homepage finden (https://www.nemesisconsulting.de/hilfsmittel/bdsg/). Bereits heute können sie darüber auch die zweisprachige Ausgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einsehen (https://www.nemesisconsulting.de/hilfsmittel/ds-gvo/).