BDSG-neu

Der Eintritt der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) stehen vor der Tür, in wenigen Wochen ist es soweit. Und nach wie vor gibt es viele Fragen seitens der Unternehmen dazu.

 

So wurde am 15. März erneut ein Seminar zum Thema Beschäftigtendatenschutzes nach DS-GVO durchgeführt. Und auch dieses Seminar, das zusammen mit den Verbänden der Holz- und Möbelindustrie Nordrhein-Westfalen e. V. in Herford angeboten wurde, fand wieder sehr großen Anklang. Mit über 50 Teilnehmern war auch diese Veranstaltung unserer beliebten Vortragsreihe schnell vollständig ausgebucht.

 

Die wichtigsten Fragen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes wurden aufgegriffen: Was bedeutet die DS-GVO konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für Ihren Besuch und das rege Interesse an der Veranstaltung sowie das positive Feedback, dass uns hierzu erreicht hat. Selbstverständlich gilt unser Dank auch den Verbänden der Holz- und Möbelindustrie als Organisator des Seminars.

Bereits am 19.09.2017 fand die Informationsveranstaltung zum Beschäftigtendatenschutz von NORDMETALL– Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V. in Hamburg schon einmal statt. Und stieß auf reges Interesse: 95 teilnehmende Unternehmen sowie zahlreiche Vertreter des Verbandes folgten gespannt dem Vortrag von Jens Paul, Geschäftsführer der Nemesis Consulting GmbH zur am 25.05.2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Was bedeutet die neue Gesetzgebung konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Wieviel Informationsbedarf es für Unternehmen noch gibt wurde bei der Veranstaltung deutlich. Und so wurde von NORDMETALL nun ein Wiederholungstermin für die Veranstaltung angesetzt, bei dem auch die Nemesis Consulting GmbH wieder vertreten sein wird: Am Montag den 27.11.2017 informiert Sie Jens Paul noch einmal zur neuen Gesetzgebung und den Folgen für Sie als Unternehmen in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz.

Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Doch was bedeutet dies konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Diese Fragen stellten sich auch viele Mitgliedsunternehmen der NORDMETALL – Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V. in Hamburg und sind der Einladung zu einer Informationsveranstaltung gefolgt.

 

Am 19.09.2017 wurde hierzu im Haus der Wirtschaft vom Geschäftsführer der Nemesis Consulting GmbH, Herrn Jens Paul, im vollbesetzten Seminarraum vor 95 teilnehmenden Unternehmen sowie zahlreichen Vertretern des Verbandes eine erfolgreiche Veranstaltung durchgeführt.

 

Auf die Frage „Haben Sie sich schon im Detail mit der DS-GVO beschäftigt“ antworten weniger als 10% der Teilnehmer mit „ja“. Auf die Frage „Sind sie bereits aktiv in der Umsetzung der DS-GVO“ antworteten weniger als 5% der Teilnehmer mit „ja“. Dies zeigt, dass es im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes momentan noch einen großen Informationsbedarf gibt und ist auch für uns als Beratungsunternehmen ein Ansporn Sie mit weiteren Informationen rund um das Thema zu unterstützen.

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für Ihren Besuch der Veranstaltung und NORDMETALL für die perfekte Organisation. Danke auch für das bisher durchweg positive Feedback zur Veranstaltung. Wir freuen uns natürlich auch weiterhin über ihr Feedback – neben Lob gerne auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Am Donnerstag, 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.

 

Im Wesentlichen bedeutet dies die Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, welches parallel zur neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab dem 25.05.2018 gelten wird.

 

Theoretisch könnte der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.05.2017 den Vermittlungsausschuss anrufen wodurch noch „auf der letzten Meile“ einige Gesetzesänderungen beschlossen werden könnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Teile des neuen Bundesdatenschutzgesetzes von vielen Datenschutzexperten als europarechtswidrig angesehen werden da die in der DS-GVO gesetzten Grenzen der Öffnungsklauseln teilweise weit überschritten werden.  Möglicherweise haben also einige Regeln keinen längerfristigen Bestand.

 

So können wir uns einerseits darüber freuen, dass wir ein Jahr vor Inkrafttreten der DS-GVO bereits das nationale Ergänzungsgesetz vorliegen haben. Andererseits besteht auch weiterhin keine Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

 

Sobald der Gesetzestext konsolidiert und veröffentlicht ist, werden Sie diesen auf unserer Homepage finden (https://www.nemesisconsulting.de/hilfsmittel/bdsg/). Bereits heute können sie darüber auch die zweisprachige Ausgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einsehen (https://www.nemesisconsulting.de/hilfsmittel/ds-gvo/).

 

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 Quelle: eRecht24