DS-GVO

Der Verband Holz und Kunststoff Nord-Ost e.V. lädt ein zum Vortrag „Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis“! Am 17.04.2018 wird Jens Paul, Datenschutzbeauftragter der Nemesis Consulting GmbH, in den Räumlichkeiten der Verbandsgeschäftsstelle in Hamburg über die neuen Datenschutzregelungen informieren, die ab 25.Mai 2018 in Kraft treten.

 

In diesem Vortrag informiert er wieder interessierte Unternehmen, was das neue Gesetz konkret im Hinblick auf die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten bedeutet und wie sich die Unternehmen vorbereiten und die neuen Regelungen umsetzen können. Neben wichtigen Informationen die geliefert werden, werden den Interessenten auch einige Praxis-Beispiele bei der Veranstaltung aufgezeigt.

 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Verband Holz und Kunststoff Nord-Ost e.V.!

„Der Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis – Sind die neuen gesetzlichen Anforderungen noch zu stemmen?“ mit diesen Worten lädt die INDUSTRIEHAUS Industrie-Beratungsgesellschaft mbH am Donnerstag den 22. März in Ihre Räumlichkeiten in Neustadt ein.

 

Jens Paul, Datenschutzbeauftragter der Nemesis Consulting GmbH, wird in diesem Seminar über die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes für die Unternehmen informieren und wertvolle Tipps zur Umsetzung der neuen Rechtsvorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung geben. Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung!

Der Eintritt der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) stehen vor der Tür, in wenigen Wochen ist es soweit. Und nach wie vor gibt es viele Fragen seitens der Unternehmen dazu.

 

So wurde am 15. März erneut ein Seminar zum Thema Beschäftigtendatenschutzes nach DS-GVO durchgeführt. Und auch dieses Seminar, das zusammen mit den Verbänden der Holz- und Möbelindustrie Nordrhein-Westfalen e. V. in Herford angeboten wurde, fand wieder sehr großen Anklang. Mit über 50 Teilnehmern war auch diese Veranstaltung unserer beliebten Vortragsreihe schnell vollständig ausgebucht.

 

Die wichtigsten Fragen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes wurden aufgegriffen: Was bedeutet die DS-GVO konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für Ihren Besuch und das rege Interesse an der Veranstaltung sowie das positive Feedback, dass uns hierzu erreicht hat. Selbstverständlich gilt unser Dank auch den Verbänden der Holz- und Möbelindustrie als Organisator des Seminars.

Bereits am 19.09.2017 fand die Informationsveranstaltung zum Beschäftigtendatenschutz von NORDMETALL– Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V. in Hamburg schon einmal statt. Und stieß auf reges Interesse: 95 teilnehmende Unternehmen sowie zahlreiche Vertreter des Verbandes folgten gespannt dem Vortrag von Jens Paul, Geschäftsführer der Nemesis Consulting GmbH zur am 25.05.2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Was bedeutet die neue Gesetzgebung konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Wieviel Informationsbedarf es für Unternehmen noch gibt wurde bei der Veranstaltung deutlich. Und so wurde von NORDMETALL nun ein Wiederholungstermin für die Veranstaltung angesetzt, bei dem auch die Nemesis Consulting GmbH wieder vertreten sein wird: Am Montag den 27.11.2017 informiert Sie Jens Paul noch einmal zur neuen Gesetzgebung und den Folgen für Sie als Unternehmen in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz.

Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Doch was bedeutet dies konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Diese Fragen stellten sich auch viele Mitgliedsunternehmen der NORDMETALL – Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V. in Hamburg und sind der Einladung zu einer Informationsveranstaltung gefolgt.

 

Am 19.09.2017 wurde hierzu im Haus der Wirtschaft vom Geschäftsführer der Nemesis Consulting GmbH, Herrn Jens Paul, im vollbesetzten Seminarraum vor 95 teilnehmenden Unternehmen sowie zahlreichen Vertretern des Verbandes eine erfolgreiche Veranstaltung durchgeführt.

 

Auf die Frage „Haben Sie sich schon im Detail mit der DS-GVO beschäftigt“ antworten weniger als 10% der Teilnehmer mit „ja“. Auf die Frage „Sind sie bereits aktiv in der Umsetzung der DS-GVO“ antworteten weniger als 5% der Teilnehmer mit „ja“. Dies zeigt, dass es im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes momentan noch einen großen Informationsbedarf gibt und ist auch für uns als Beratungsunternehmen ein Ansporn Sie mit weiteren Informationen rund um das Thema zu unterstützen.

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für Ihren Besuch der Veranstaltung und NORDMETALL für die perfekte Organisation. Danke auch für das bisher durchweg positive Feedback zur Veranstaltung. Wir freuen uns natürlich auch weiterhin über ihr Feedback – neben Lob gerne auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Am Donnerstag, 27.04.2017 hat der Deutsche Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.

 

Im Wesentlichen bedeutet dies die Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, welches parallel zur neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab dem 25.05.2018 gelten wird.

 

Theoretisch könnte der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.05.2017 den Vermittlungsausschuss anrufen wodurch noch „auf der letzten Meile“ einige Gesetzesänderungen beschlossen werden könnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Teile des neuen Bundesdatenschutzgesetzes von vielen Datenschutzexperten als europarechtswidrig angesehen werden da die in der DS-GVO gesetzten Grenzen der Öffnungsklauseln teilweise weit überschritten werden.  Möglicherweise haben also einige Regeln keinen längerfristigen Bestand.

 

So können wir uns einerseits darüber freuen, dass wir ein Jahr vor Inkrafttreten der DS-GVO bereits das nationale Ergänzungsgesetz vorliegen haben. Andererseits besteht auch weiterhin keine Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

 

Sobald der Gesetzestext konsolidiert und veröffentlicht ist, werden Sie diesen auf unserer Homepage finden (https://www.nemesisconsulting.de/hilfsmittel/bdsg/). Bereits heute können sie darüber auch die zweisprachige Ausgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einsehen (https://www.nemesisconsulting.de/hilfsmittel/ds-gvo/).

Nemesis Consulting GmbH & INDUSTRIEHAUS Industrie-Beratungsgesellschaft mbH führen Veranstaltung zur Datenschutz-Grundverordnung durch.

 

Die am 14. April 2016 beschlossene und ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird den Datenschutz in Europa auf eine vollständig neue Basis stellen. Die DS-GVO wird das deutsche Datenschutzrecht und insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in weiten Teilen aufheben.

 

Doch was bedeutet dies für die Unternehmen? Welche Regeln greifen ab wann? Werden Bestandteile des bisherigen Datenschutzrechts weiter existieren? Wie sollten Sie sich in der Übergangszeit auf das neue Gesetz einstellen? Welche Aufgaben haben künftig die betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

 

Wenn auch Sie eine Antwort auf diese und weitere Fragen suchen, dann sind Sie genau richtig bei unserem Workshop zur DS-GVO. Das Seminar legt den Schwerpunkt auf die Darstellung der Neuerungen im Bereich Datenschutz.  Wir möchten daher darauf hinweisen, dass sich das Seminar an Teilnehmer richtet, welche mit den Grundlagen und Grundbegriffen des Datenschutzes bereits vertraut sind.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Nemesis Consulting GmbH

Carl-Schurz-Straße 21 - 23

66953 Pirmasens


Tel.: +49 (6331) 68888-30

E-Mail: jp@nemesisconsulting.de





Angaben gemäß § 5 TMG:

Nemesis Consulting GmbH

Carl-Schurz-Str. 21-23

66953 Pirmasens


Vertreten durch:

Jens Paul


Kontakt:

Telefon: +49 (6331) 68888-30 

E-Mail: jp@nemesisconsulting.de 


Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Zweibrücken

Registernummer: 23232


Umsatzsteuer-ID: 

Umsatzsteuer-Identifikations-nummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 

DE 197 972 673 


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: 

Name und Sitz des Versicherers:

HISCOX Insurance Company Ltd., 


vertreten durch: exali GmbH, 

Franz-Kobinger-Str. 9, 

86157 Augsburg 


Geltungsraum der Versicherung: weltweit, siehe

Versicherungsbedingungen 



 Quelle: eRecht24