Allgemein

Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Doch was bedeutet dies konkret für Unternehmen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten? Werden Bestandteile des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes weiter existieren? Wie sollten sich Unternehmen auf das neue Gesetz einstellen?

 

Viele dieser Fragen kamen bereits im September bei der ersten Veranstaltung zum Beschäftigtendatenschutz bei NORDMETALL auf. Und aufgrund der großen Ressonanz der vorangegangenen Veranstaltung setzte der NORDMETALL – Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V. einen Folgetermin für die Informationsveranstaltung an: Am 27.11.2017 fanden sich über 80 Unternehmen und Vertreter des Verbandes im Haus der Wirtschaft ein, um dem Vortrag von Herrn Jens Paul, Geschäftsführer der Nemesis Consulting GmbH, zu folgen.

 

Auf die Frage „Haben Sie sich schon im Detail mit der DS-GVO beschäftigt“ antworten weniger als 10% der Teilnehmer mit „ja“. Auf die Frage „Sind sie bereits aktiv in der Umsetzung der DS-GVO“ antworteten weniger als 5% der Teilnehmer mit „ja“. Dies zeigt, dass es im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes momentan noch einen großen Informationsbedarf gibt und ist auch für uns als Beratungsunternehmen ein Ansporn Sie mit weiteren Informationen rund um das Thema zu unterstützen.

 

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für Ihren Besuch der Veranstaltung und NORDMETALL für die erneute perfekte Organisation. Danke auch für das bisher durchweg positive Feedback zur Veranstaltung. Wir freuen uns natürlich auch weiterhin über ihr Feedback – neben Lob gerne auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Am Freitag den 12.05. wurde das neue Bundesdatenschutzgesetz vom Bundesrat verabschiedet, welches die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergänzend durch ein nationales Gesetz regelt. Somit ist auch weiterhin die Richtung für ein gutes Datenschutzniveau, wie es ja bereits bis dato in Deutschland gelebt wird, gegeben.

 

Deutschland ist mit dieser Entscheidung das erste EU-Land, welches zur DS-GVO ein ergänzendes nationales Datenschutzgesetz verabschiedet hat und somit bereits jetzt Unternehmen und Datenschutzbeauftragten ein Fundament bietet, sich auf die kommende DS-GVO, welche am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, intensiv und rechtskonform vorzubereiten.

 

Laut Thomas Spaeing, Vorstand des Bundesverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V., birgt „das DSAnpUG EU […] noch viele rechtliche Baustellen. Diese müssen ausdifferenziert und in Ergänzungsgesetzen klargestellt werden“. Weiterhin wurden bereits jetzt einige Klagen bezüglich des Datenschutzanpassungs- und -umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG EU) kundgetan in denen man feststellen wird, ob das neue Bundesdatenschutzgesetz auch vor Gerichten Bestand hat, denn, so Sperling, „von dem deutschen Gesetz gehen wichtige Impulse für den Datenschutz in ganz Europa aus“.

 

Sobald der Gesetzestext offiziell veröffentlicht ist, werden wir im Bereich Hilfsmittel-Bundesdatenschutzgesetz veröffentlichen. Natürlich finden sie auch weiterhin unserer zweisprachige Veröffentlichung der DS-GVO unter Hilfsmittel-Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Datenschutz ist ein immer komplexer werdendes Thema, insbesondere in der „digitalen Welt“ von heute. Viele Unternehmen wissen, wie wichtig neben qualitativ hochwertigen Produkten oder einem hervorragenden Service auch der datenschutzkonforme Umgang mit personenbezogenen Daten zu nehmen ist.

 

Und allen voran steht die econda GmbH! Als erster vom TÜV zertifizierter Anbieter von Analytics und Recommendation Services hat sich das innovative Unternehmen bereits vor Jahren dem Zertifizierungsverfahren „Geprüfter Datenschutz“ des TÜV Saarlandes unterzogen und wurde seit diesem Zeitpunkt Jahr für Jahr wieder erfolgreich rezertifiziert.

 

Wir freuen uns, dass auch im Jahr 2017 dank dem Engagement der econda Mitarbeiter und der Betreuung im Bereich Datenschutz durch den Partner Nemesis Consulting GmbH ´erneut die Zertifizierung erreicht werden konnte! Durch den Umzug in die neuen Geschäftsräume im vergangenen Jahr konnte konnte nicht nur ein tolles Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter geschaffen, sondern auch das bereits sehr gute Datenschutz-Niveau noch weiter optimiert werden – wie es auch dieser Prüfschwerpunkt des TÜVs aufgezeigt hat.

 

Ein weiterer Prüfpunkt des strengen Zertifizierungsverfahren war die Vorbereitung auf die kommende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die europaweit einheitliche Verordnung für den Datenschutz, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Auch hier ist die econda GmbH gemeinsam mit der Nemesis Consulting GmbH bereits engagiert an den Vorbereitungen, damit auch in Hinblick auf die in 2018 gültige Gesetzgebung weiterhin rechtskonforme Analytics und Recommendations Services gewährleistet werden können.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) startet der Datenschutz am 25.05.2018 europaweit in ein neues Zeitalter. Grund genug auch unsere Homepage einmal zu überarbeiten.

Neben Informationen zu unseren Leistungen im Bereich des Datenschutzes finden Sie im Bereich „Hilfsmittel“ auch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in einer direkten Gegenüberstellung der deutschen und der englischen Fassung – sicherlich ein sinnvolles Hilfsmittel bei Ihrer täglichen Arbeit im Bereich Datenschutz. Sobald das nationale Ergänzungsgesetz verabschiedet ist werden wir dies ebenfalls in übersichtlicher Form integrieren.

Sollten Sie Fragen zu uns, unserem Leistungsspektrum oder Anmerkungen / Verbesserungsvorschläge zu unserer Homepage haben, so können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Im Bereich Aktuelles werden Sie künftig aktuelle Neuigkeiten, Wissenswertes und interessante Tipps rund um das Thema Datenschutz finden.

 

 

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Umsatzsteuer-Identifikations-nummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 

DE 197 972 673 


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Name und Sitz des Versicherers:

HISCOX Insurance Company Ltd., 


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Geltungsraum der Versicherung: weltweit, siehe

Versicherungsbedingungen 



 Quelle: eRecht24