Was ist Datenschutz?

Was bedeutet der Begriff "Datenschutz"?Vereinfacht gesagt geht es im Datenschutz darum, dass jeder Einzelne weitestgehend selbst über die Verwendung seiner Daten bestimmen darf und seine Daten bei der Verarbeitung durch einen Dritten ausreichend geschützt sind. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits durch das Grundgesetz geschützt. Um einen angemessenen Schutz zu erzeugen, hat der europäische Gesetzgeber sowie die jeweiligen nationalen Gesetzgeber, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, welche durch die datenverarbeitenden Organisationen einzuhalten sind.
 

Wie wirken sich diese rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss eine Organisation unter bestimmten Voraussetzungen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen. Die nationalen Datenschutzgesetze ergänzen dies teilweise, beispielsweise muss in Deutschland gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz jede Organisation einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sofern in der Regel mehr als 20 Personen in der IT-gestützten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte kann dabei eine interne Person sein, aber auch die Benennung eines externen Dienstleisters auf Basis eines Dienstvertrages ist möglich.
 
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die nationalen Datenschutzgesetze beinhalten eine Vielzahl von Rahmenbedingungen, welche von jeder Organisation (auch wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen muss) umgesetzt und dokumentiert werden müssen.
 
Die Nemesis Consulting GmbH ist seit Ihrer Gründung im Jahre 2008 auf die die Beratung im Bereich Datenschutz spezialisiert. Von der Analyse der bestehenden Datenschutzprozesse über den Aufbau von Datenschutzmanagementsystemen (DSMS), dem Coaching des internen Datenschutzbeauftragten bis hin zur Stellung des externen Datenschutzbeauftragten bzw. des Gruppen- / Konzerndatenschutzbeauftragten. Gerne unterstützen wir Sie europaweit in allen Bereichen des Datenschutzes einschließlich Datentransfers ins nicht-europäische Ausland oder bei der Schaffung weltweiter Datenschutzstandards in Ihrer Unternehmensgruppe / Ihrem Konzern.

 

 

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 Quelle: eRecht24