Artikel 73 Vorsitz |
Article 73 Chair |
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Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. | (1) | The Board shall elect a chair and two deputy chairs from amongst its members by simple majority. |
Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig. | (2) | The term of office of the Chair and of the deputy chairs shall be five years and be renewable once. |