§ 43 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 30 Absatz 1 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt oder
2. entgegen § 30 Absatz 2 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.
(4) Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.

 

Nemesis Consulting GmbH

Carl-Schurz-Straße 21 - 23

66953 Pirmasens


Tel.: +49 (6331) 68888-30

E-Mail: jp@nemesisconsulting.de





Impressum


Nemesis Consulting GmbH

Carl-Schurz-Str. 21-23

66953 Pirmasens


Handelsregister: 23232

Registergericht: AG Zweibrücken


Vertreten durch:

Jens Paul


Kontakt:

Telefon: +49 (6331) 68888-30 

E-Mail: jp@nemesisconsulting.de 


Umsatzsteuer-ID: 

Umsatzsteuer-Identifikations-nummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 

DE197972673 


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: 

Name und Sitz des Versicherers:

HISCOX Insurance Company Ltd., 


vertreten durch: exali GmbH, 

Franz-Kobinger-Str. 9, 

86157 Augsburg 


Geltungsraum der Versicherung: weltweit, siehe

Versicherungsbedingungen