§ 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen

(1) Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(2) § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.

 

Nemesis Consulting GmbH

Carl-Schurz-Straße 21 - 23

66953 Pirmasens


Tel.: +49 (6331) 68888-30

E-Mail: jp@nemesisconsulting.de





Impressum


Nemesis Consulting GmbH

Carl-Schurz-Str. 21-23

66953 Pirmasens


Handelsregister: 23232

Registergericht: AG Zweibrücken


Vertreten durch:

Jens Paul


Kontakt:

Telefon: +49 (6331) 68888-30 

E-Mail: jp@nemesisconsulting.de 


Umsatzsteuer-ID: 

Umsatzsteuer-Identifikations-nummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 

DE197972673 


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: 

Name und Sitz des Versicherers:

HISCOX Insurance Company Ltd., 


vertreten durch: exali GmbH, 

Franz-Kobinger-Str. 9, 

86157 Augsburg 


Geltungsraum der Versicherung: weltweit, siehe

Versicherungsbedingungen