Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im §4g vor, dass
der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben
entsprechend §4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere
Angaben sind beim Datenschutzbeauftragten der Nemesis Consulting GmbH in einer
umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst. Um
Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche
Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen
gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter
Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es
sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß §34 BDSG wird hierdurch nicht
eingeschränkt.
- Name der verantwortlichen Stelle
Nemesis Consulting GmbH
Registergericht: Amtsgericht Zweibrücken
Registernummer: HRB 2 32 32 - Geschäftsführer
Jens Paul - Leiter der Datenverarbeitung
Jens Paul - Verantwortliche Stelle
Nemesis Consulting GmbH
Carl-Schurz-Str. 21-23
66953 Pirmasens - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzungGegenstand der Nemesis Consulting GmbH ist die Unternehmensberatung sowie die Erstellung und Implementierung von IT-Konzepten, IT-Sicherheitskonzepten und Datenschutzkonzepten.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke. - Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
- Kundendaten, insbesondere Vertragsdaten und Adressdaten, sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind.
- Interessentendaten, insbesondere Adressdaten und Daten zu den Interessensbereichen.
- Mitarbeiter- und Bewerberdaten, insbesondere Personaldaten zur Personalverwaltung und -steuerung.
- Daten zu Geschäftspartnern und Lieferanten, insbesondere Adressdaten, Funktionsdaten sowie Abrechnungs- und Leistungsdaten.
Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
- Externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG.
- Interne Mitarbeiter, welche an den unter 5. aufgeführten Informationsprozessen beteiligt sind.
- Regelfristen für die Löschung und Aufbewahrung der DatenDer Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
- Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant und wird gegenwärtig nicht durchgeführt.